Das Produktsortiment Klercide™ IPA ist jetzt gemäß BPR zugelassen
Ecolabs Klercide™ 70/30 IPA und Klerwipe™ 70/30 IPA sind nun gemäß Biozidprodukte-Verordnung (BPR) ab 9. März 2023 zugelassen.
Unser Angebot an Peroxidprodukten gibt den Kunden die Gewissheit von:
Produktreihe Klercide™ IPA von BPC positiv bewertet
Ecolabs Sortiment Klercide™ 70/30 IPA hat kürzlich den kritischsten Meilenstein im BPR-Zulassungsverfahren abgeschlossen. Dies ist ein sehr wichtiger Schritt auf dem Weg zur vollständigen BPR-Zulassung.
- Freiem Verkehr dieser Produkte und ihre Verfügbarkeit auf dem gesamten europäischen Markt
- Validierte Produktwirksamkeit
- Konforme Herstellungsprozesse
- Mehrere Formate
- Vermeidung von Produktrücknahmen
- Das patentierte Ausgabesystem SteriShield™ (SDS) für gebrauchsfertige 1 l Triggersprays
Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen über die Auswirkungen der Zulassung des BPC für unsere Kunden zu erhalten.
Die BPR EU 528/2012
Die BPR hat am 1. September 2013 die Biozidprodukt-Richtlinie (BPD) als die Gesetzgebung abgelöst, die das Inverkehrbringen von bioziden Wirkstoffen und Produkten auf dem europäischen Markt regelt.
Als Verordnung wurde sie für die Länder rechtsverbindlich, die in den Geltungsbereich der EU-Verordnungen fallen – alle Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz (die Länder der Europäischen Freihandelszone).
Die BPR bietet gegenüber der BPD eine einheitliche und zentralisierte Zulassungsmöglichkeit für Biozidprodukte auf europäischer Ebene.
Die BPR dient der Kontrolle der Verwendung und des Inverkehrbringens von Biozidprodukten. Sie umfasst eine Bewertung der Wirksamkeit, der Toxizität und des Verwendungsrisikos eines Biozidprodukts. Darüber hinaus erfordert sie belastbare Daten zum Nachweis der Wirksamkeit und Sicherheit des Biozidprodukts sowie eine Liste der zugelassenen Biozidwirkstoffe und -lieferanten.
Das dreifache Ziel der BPR
①
Harmonisierung und freier Warenverkehr
von Biozidprodukten innerhalb
des europäischen Marktes
②
Ein hohes Schutzniveau für die
Gesundheit von Mensch und Tier
und für die Umwelt
③
Sicherstellung, dass nur zugelassene
Produkte mit akzeptabler
Wirksamkeit auf dem EU-Markt verbleiben
Alle Life Sciences-Hersteller müssen sicherstellen, dass Biozidprodukte, die zur Verwendung in ihren Produktionsstätten geliefert werden, in dem jeweiligen Land, in dem sie tätig sind, registriert sind, von einer zugelassenen Quelle gemäß Artikel 95 der BPR bezogen werden, und dass alle am Standort verwendeten Desinfektionsmittel einer BPR-Registrierung unterliegen. Hier kann Ihnen unser Team von Regulierungsexperten helfen.